Die Schweiz sagt JA zur Gemeinnützigkeit
Volksabstimmung vom 11. März 2012: «JA zur Gemeinnützigkeit – JA zur Geldspielvorlage»
Das Schweizer Volk hat mit einer überwältigen Mehrheit den Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke angenommen (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»). Die angenommene Vorlage sichert die Reingewinne aus den Lotterien und Wetten dauerhaft für gemeinnützige und sportliche Zwecke und festigt die Kompetenzen der Kantone für diese Spiele.
Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 11. März hatte sich ein breit abgestütztes parlamentarisches Unterstützungskomitee gebildet. Über 130 Persönlichkeiten aller politischen Lager haben sich zusammengeschlossen und ein JA zum Bundesbeschluss empfohlen. Die folgenden Parlamentarier bildeten das Co-Präsidium: Laurent Favre (FDP), Kurt Fluri (FDP), Jean-René Fournier (CVP), Andrea Geissbühler (SVP), Bernhard Guhl (BDP), Susanne Leutenegger Oberholzer (SP), Thomas Maier (GLP), Paul Niederberger (CVP), Géraldine Savary (SP), Jürg Stahl (SVP) und Alec von Graffenried (Grüne).
Das deutliche Abstimmungsresultat ist ein Vertrauensbeweis für die Schweizerischen Lotteriegesellschaften und spiegelt die breite Abstützung der Vorlage wider: Sie wurde in enger Zusammenarbeit von Kantonen, Bundesverwaltung, Lotteriegesellschaften und den Spielbanken erarbeitet. Die Abstimmung hat gezeigt, dass die Argumente für den Bundesbeschluss verstanden wurden:
- Der Bundesbeschluss garantiert, dass der Reingewinn aus den Lotterien und Wetten weiterhin von den Kantonen ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport verwendet wird. Er garantiert zudem, dass die Abgaben der Spielbanken wie bisher in die AHV fliessen.
- Mit der neuen Lotteriedefinition wird im Weiteren eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund (Spielbanken) und Kantonen (Lotterien und Sportwetten) verankert. Diese neue Definition erlaubt den Lotteriegesellschaften und Spielbanken eine Anpassung an veränderte und neue Marktbedürfnisse.
- Schliesslich verlangen die neuen Bestimmungen von Bund und Kantonen, dass sie gemeinsam den mit dem Geldspiel verbundenen Gefahren (Spielsucht, Geldwäscherei und Kriminalität) Rechnung tragen müssen. Eine entsprechende Verpflichtung fehlte im bisherigen Verfassungstext.
Das Komitee «JA zur Gemeinnützigkeit – JA zur Geldspielvorlage» ist sehr erfreut, dass die Gewinne der beiden Schweizer Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande weiterhin in gemeinnützige Zwecke fliessen. Jedes Jahr werden über 540 Millionen Schweizerfranken an mehr als 16 000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport verteilt.
Der angepasste Verfassungsartikel stellt die Grundlage für notwendige Anpassungen und Aktualisierungen der Geldspielgesetzgebung dar. Nun gilt es, diese rasch und entschieden an die Hand zu nehmen.
Zusätzliche Informationen unter: www.ja-zur-gemeinnützigkeit.ch