Das Wichtigste in Kürze
Im Herbst 2009 wurde die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» mit rund 170 000 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative verlangte in der Hauptsache, dass alle Gewinne aus Geldspielen vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken dienen und zudem die bisherigen Kompetenzen der Kantone im Bereich der Lotterien und Sportwetten in der Bundesverfassung festgeschrieben werden sollten.
Die Stossrichtung der Volksinitiative wurde vom Bundesrat gutgeheissen, einzelne Punkte hingegen als mangelhaft betrachtet, weshalb er der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellte. Gemäss Auffassung des Bundesrats hätte die Volksinitiative aufgrund ihres hohen Detaillierungsgrads insbesondere den gesetzgeberischen Handlungsspielraum eingeschränkt, ohne die Abgrenzungsprobleme zwischen den Spielbankenspielen und den Lotterien und Wetten sowie die Kompetenzkonflikte zwischen dem Bund und den Kantonen zu lösen. Dieser Gegenentwurf, der in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitet wurde, wird von den Kantonen unterstützt.
Breite Zustimmung im Parlament
Die eidgenössischen Räte lehnten in der Folge in der Herbstsession 2011 auf Vorschlag des Bundesrats die Volksinitiative ab, genehmigten aber mit überwältigendem Mehr den direkten Gegenentwurf: Der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 193 zu 3 Stimmen.
Worüber wird am 11. März 2012 abgestimmt?
Die Initianten zogen in der Folge am 12. Oktober 2011 die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» zurück. Am 11. März 2012 wird somit nur über den Gegenentwurf zur Volksinitiative abgestimmt, d.h. über den Bundesbeschluss über die Regelung der Geld¬spiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Abgestimmt wird, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt.
Wer profitiert vom bestehenden Lotteriemodell?
• Die Gewinne der Lotteriegesellschaften kommen direkt der Schweizer Bevölkerung zugute. Jahr für Jahr können rund 16‘000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Breitensport sowie der nationale Spitzensport mit Beiträgen von insgesamt mehr als 540 Mio. Franken unterstützt werden.
• Diese Mittelverteilung soll mit der Verankerung in der Bundesverfassung beibehalten werden, damit wir alle weiterhin von diesen Geldern profitieren können.
Spielsuchtprävention der Lotteriegesellschaften
• Ein absolutes Verbot für Geldspiele ist nicht zweckmässig; es treibt die Spielenden zu illegalen und kriminellen Anbietern im Internet, aber auch in Bars, Pubs etc.. Die Lotteriegesellschaften der Kantone sind ein Garant für ein sozialverträgliches, kontrolliertes Geldspielangebot.
• Geldspiel kann süchtig machen. Gemäss aktuellen Studien weisen 0.5% der spielenden Bevölkerung ein krankhaftes Verhalten auf. Die Lotteriegesellschaften sind sich der Problematik bewusst und setzen deshalb verschiedenste Präventionsmassnahmen um (moderate Spielgestaltung, Mindestalter, Einsatzlimiten, Sperren etc.). Mit der Annahme des Gegenentwurfs wird die Spielsuchtprävention nun auch in der Bundesverfassung verankert, was von der Geldspielbranche sehr begrüsst wird.
Vorteile des neuen Artikels 106 BV (Gegenentwurf)
• Der neue Verfassungsartikel garantiert, dass der Reingewinn aus den Lotterien und Wetten von den Kantonen weiterhin für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport verwendet wird. Er garantiert im Weiteren, dass die Abgaben der Casinos wie bisher in die AHV fliessen.
• Mit der neuen Lotteriedefinition wird eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen sowie eine klare Unterscheidung zwischen Lotterien, Wetten und Spielbankenspielen verankert.
• Die neuen Bestimmungen verlangen von Bund und Kantonen, dass sie gemeinsam den mit dem Geldspiel verbundenen Gefahren (Spielsucht, Geldwäscherei und Kriminalität) Rechnung tragen müssen. Eine entsprechende Verpflichtung fehlt im bisherigen Verfassungstext.
Stimmen Sie am 11. März 2012 JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»).
www.ja-zur-gemeinnützigkeit.ch
Im Herbst 2009 wurde die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» mit rund 170 000 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative verlangte in der Hauptsache, dass alle Gewinne aus Geldspielen vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken dienen und zudem die bisherigen Kompetenzen der Kantone im Bereich der Lotterien und Sportwetten in der Bundesverfassung festgeschrieben werden sollten.
Die Stossrichtung der Volksinitiative wurde vom Bundesrat gutgeheissen, einzelne Punkte hingegen als mangelhaft betrachtet, weshalb er der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellte. Gemäss Auffassung des Bundesrats hätte die Volksinitiative aufgrund ihres hohen Detaillierungsgrads insbesondere den gesetzgeberischen Handlungsspielraum eingeschränkt, ohne die Abgrenzungsprobleme zwischen den Spielbankenspielen und den Lotterien und Wetten sowie die Kompetenzkonflikte zwischen dem Bund und den Kantonen zu lösen. Dieser Gegenentwurf, der in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitet wurde, wird von den Kantonen unterstützt.
Breite Zustimmung im Parlament
Die eidgenössischen Räte lehnten in der Folge in der Herbstsession 2011 auf Vorschlag des Bundesrats die Volksinitiative ab, genehmigten aber mit überwältigendem Mehr den direkten Gegenentwurf: Der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 193 zu 3 Stimmen.
Worüber wird am 11. März 2012 abgestimmt?
Die Initianten zogen in der Folge am 12. Oktober 2011 die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» zurück. Am 11. März 2012 wird somit nur über den Gegenentwurf zur Volksinitiative abgestimmt, d.h. über den Bundesbeschluss über die Regelung der Geld¬spiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Abgestimmt wird, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt.
Wer profitiert vom bestehenden Lotteriemodell?
• Die Gewinne der Lotteriegesellschaften kommen direkt der Schweizer Bevölkerung zugute. Jahr für Jahr können rund 16‘000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Breitensport sowie der nationale Spitzensport mit Beiträgen von insgesamt mehr als 540 Mio. Franken unterstützt werden.
• Diese Mittelverteilung soll mit der Verankerung in der Bundesverfassung beibehalten werden, damit wir alle weiterhin von diesen Geldern profitieren können.
Spielsuchtprävention der Lotteriegesellschaften
• Ein absolutes Verbot für Geldspiele ist nicht zweckmässig; es treibt die Spielenden zu illegalen und kriminellen Anbietern im Internet, aber auch in Bars, Pubs etc.. Die Lotteriegesellschaften der Kantone sind ein Garant für ein sozialverträgliches, kontrolliertes Geldspielangebot.
• Geldspiel kann süchtig machen. Gemäss aktuellen Studien weisen 0.5% der spielenden Bevölkerung ein krankhaftes Verhalten auf. Die Lotteriegesellschaften sind sich der Problematik bewusst und setzen deshalb verschiedenste Präventionsmassnahmen um (moderate Spielgestaltung, Mindestalter, Einsatzlimiten, Sperren etc.). Mit der Annahme des Gegenentwurfs wird die Spielsuchtprävention nun auch in der Bundesverfassung verankert, was von der Geldspielbranche sehr begrüsst wird.
Vorteile des neuen Artikels 106 BV (Gegenentwurf)
• Der neue Verfassungsartikel garantiert, dass der Reingewinn aus den Lotterien und Wetten von den Kantonen weiterhin für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport verwendet wird. Er garantiert im Weiteren, dass die Abgaben der Casinos wie bisher in die AHV fliessen.
• Mit der neuen Lotteriedefinition wird eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen sowie eine klare Unterscheidung zwischen Lotterien, Wetten und Spielbankenspielen verankert.
• Die neuen Bestimmungen verlangen von Bund und Kantonen, dass sie gemeinsam den mit dem Geldspiel verbundenen Gefahren (Spielsucht, Geldwäscherei und Kriminalität) Rechnung tragen müssen. Eine entsprechende Verpflichtung fehlt im bisherigen Verfassungstext.
Stimmen Sie am 11. März 2012 JA zum Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»).
www.ja-zur-gemeinnützigkeit.ch